AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

§0 Hauptverantwortliche

§0.1 Die Hauptverantwortliche dieser Websitepräsenz, im Folgenden Auftragnehmer genannt, ist Dr. Tina Weinberger.

§1 Zustandekommen des Vertrags, Umfang der Leistung

§1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden von Dr. Tina Weinberger. Die AGB werden vom Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, durch die Beauftragung der Leistung anerkannt. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

§1.2 Ein Servicevertrag kommt zustande, wenn der Auftrag oder die Angebotsannahme dem Auftragnehmer zugegangen ist und der Auftragnehmer den Auftrag (schriftlich) bestätigt hat. Bis zum Zeitpunkt der (schriftlichen) Bestätigung durch den Auftragnehmer besteht ein Widerrufsrecht seitens des Kunden. Sobald der Auftrag bestätigt wurde, erlischt dieses. Da der Auftragnehmer Aufträge als Dienstleistungen zum Vorteil des Kunden versteht, findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Dienstvertragsrecht im Sinne der §§ 611 ff. BGB Anwendung.

§1.3 Für den Umfang der Leistung gelten die Absprachen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die vorher vereinbart und (schriftlich) festgehalten wurden.

§2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer das Ziel der Dienstleistung so ausführlich wie möglich mitzuteilen. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer bekannt geben und die erforderlichen Unterlagen übermitteln.

§3 Honorare/Preise

§3.1 Die Honorare/Preise für die Dienstleistung bestimmen sich nach Thema und Schwierigkeitsgrad der Dienstleistung und werden aufwandsbezogen nach Vereinbarung berechnet.

§4 Abschluss der Arbeiten

§4.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung einer Dienstleistung sind die beiderseitigen (schriftlichen) Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrags, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Zielgruppe und Zielsetzung). Zudem sind die vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen einzuhalten. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

§4.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ausdrückliche eine fixe Lieferfrist vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des §4.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

§4.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text, dem Auftragnehmer zugegangen ist.

§4.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung bzw. Versand) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

§4.5 Ist nichts anderes vereinbart, so gehen die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen nach Abschluss des Auftrags an den Auftraggeber zurück. Elektronisch zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Daten verbleiben hingegen nach Abschluss des Auftrags beim Auftragnehmer. Dieser hat aber keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Der Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

§4.6 Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Texte nachweisbar an den Auftraggeber abgeschickt wurden.

§5 Höhere Gewalt

§5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

§5.2 Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

§6 Haftung für Mängel (Gewährleistung)

§6.1 Der Auftragnehmer haftet generell nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrags. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Zudem haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte oder ungenügende Dienstleistung entstehen. Ebenso wenig haftet der Auftragnehmer für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

§6.2 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

§6.3 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen.

§6.4 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

§6.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Recherche- und Auswertungsarbeiten so sorgfältig und umfassend wie möglich auszuführen, sodass möglichst keine Quellen/Informationen unbeachtet bleiben.

§6.6 Da die Texterstellung stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Texters abhängt, bedürfen die erstellten Texte trotz vorheriger Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bzgl. des Stils und der Art, der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für Texte, die dem Abgesprochenen scheinbar nicht entsprechen, wird nicht übernommen.

§6.7 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrags. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.

§6.8 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Cloud usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.

§7 Schadenersatz

§7.1 Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind nur bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden möglich. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrags begrenzt.

§7.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrags begrenzt, den die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.

§8 Zahlung

§8.1 Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die erbrachten Dienstleistungen unverzüglich nach Fertigstellung des Auftrags oder nach Vereinbarung am Ende jedes Monats. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail oder auf dem Postweg. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen oder einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer eine angemessene Vorschusszahlung in Höhe von fünfzig Prozent des Auftragsvolumens zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Der Auftragnehmer behält sich zudem vor, bei sehr großen Aufträgen bei Erreichen eines vorher mit dem Auftragnehmer abgesprochenen Zwischenziels, eine weitere Zahlung einzufordern. Dauerkunden erhalten regelmäßig (wenn nicht anders vereinbart am Monatsende) eine Rechnung.

§8.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz per anno in Anrechnung gebracht. Falls dem Auftragnehmer nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.

§8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe §4.1). Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.

§9 Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer sichert absolute Vertraulichkeit zu. Dies bezieht sich sowohl auf die Person des Kunden, das Unternehmen als auch auf Informationen, die durch den Auftrag bekannt werden Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand. Eine hundertprozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und -nehmer (E-Mail), leider nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet für solche Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltexts anzulegen und diese aufzubewahren.

§10 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Auftragsnehmers. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze Anwendung.

§11 Schlussbestimmungen

§11.1 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z.B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit.

§11.2 Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

§11.3 Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Stand: 01.01.2020